Die Republik Österreich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sind
im Bewußtsein des Bedürfnisses, den Handel zu erleichtern und die wirtschaftliche Zusammenarbeit im Einklang mit der in Helsinki am 1. August 1975 unterzeichneten Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu fördern,
vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche, kulturelle, industrielle und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zu fördern und die Doppelbesteuerung zu vermeiden,
übereingekommen, das nachstehende Abkommen abzuschließen: