Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (UdSSR) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (UdSSR)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 411/1982

Typ

Vertrag – UdSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1982

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

10.04.1981

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt: Russische Föderation (BGBl. Nr. 257/1994, K: BGBl. III Nr. 10/2003), Ukraine (BGBl. Nr. 291/1996, K: BGBl. III Nr. 113/1999), Tadschikistan (BGBl. III Nr. 4/1998, K: BGBl. III Nr. 135/2013)
Keine Anwendung: Belarus (K: BGBl. III Nr. 69/2002)

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens
StF: BGBl. Nr. 411/1982 (NR: GP XV RV 745 AB 855 S. 88. BR: S. 4l4.)

Sprachen

Deutsch, Russisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Notenwechsel wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 19, Absatz eins, des Abkommens vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, Absatz 2, am 1. Oktober 1982 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sind

Sub-Litera, i, m Bewußtsein des Bedürfnisses, den Handel zu erleichtern und die wirtschaftliche Zusammenarbeit im Einklang mit der in Helsinki am 1. August 1975 unterzeichneten Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu fördern,

vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche, kulturelle, industrielle und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zu fördern und die Doppelbesteuerung zu vermeiden,

übereingekommen, das nachstehende Abkommen abzuschließen:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.1995

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2020

Gesetzesnummer

10004359

Dokumentnummer

NOR11004395

Alte Dokumentnummer

N3198212720T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1982/411/P0/NOR11004395

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