Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern (Ukraine) Art. 17

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern (Ukraine)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 411/1982 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 113/1999

Typ

Vertrag - Ukraine

§/Artikel/Anlage

Art. 17

Inkrafttretensdatum

24.08.1991

Außerkrafttretensdatum

19.05.1999

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

ARTIKEL 17

Informationsaustausch

Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten werden einander erforderlichenfalls die in ihren Steuergesetzgebungen eingetretenen Änderungen mitteilen und sie werden die nach ihrem innerstaatlichen Recht zulässigen Informationen austauschen, die für die Durchführung der Bestimmungen dieses Abkommens erforderlich sind. Alle nach diesem Artikel erhaltenen Informationen dürfen nur zum Zwecke der Durchführung dieses Abkommens verwendet werden.

Gesetzesnummer

10004368

Dokumentnummer

NOR12047687

Alte Dokumentnummer

N3198214868A

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1982/411/A17/NOR12047687

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