Bundesrecht konsolidiert

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Einräumung von Privilegien und Immunitäten § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 293/1981 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.12.1980

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006

Index

12/02 Privilegien, Immunitäten

Text

Paragraph 2, Die Unabhängige Kommission für Fragen der Abrüstung und der Sicherheit und ihre Mitglieder sowie ihre Angestellten genießen die gleichen Privilegien und Immunitäten, wie sie durch Verordnung der Bundesregierung, Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1979,, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse diesem und seinen Bediensteten eingeräumt wurden.

Schlagworte

Adressatenkreis, Begünstigte, Personenkreis

Gesetzesnummer

10000718

Dokumentnummer

NOR12010077

Alte Dokumentnummer

N11981169200

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1981/293/P2/NOR12010077

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