Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Entwicklungshilfe - Beistellung von Hilfsexperten (UNO)
Typ
Vertrag - UNO
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.04.1980
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
09.11.1978
Index
19/18 Entwicklungshilfe
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH BETREFFEND DIE BEISTELLUNG VON HILFSEXPERTEN
StF:
BGBl. Nr. 80/1980 (NR: GP XV
RV 35 AB 110 S. 10. BR:
AB 2038 S. 389.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Art. 10 vorgesehenen Notifikation wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 am 1. April 1980 in Kraft.Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 10, vorgesehenen Notifikation wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, am 1. April 1980 in Kraft.
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Gesetzesnummer
10000680
Dokumentnummer
NOR11000682
Alte Dokumentnummer
N1198013800P