Auftraggebende Stelle: jede Stelle (Organisationseinheit) eines Auftraggebers gemäß § 1, der nach den Organisationsvorschriften (zB Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz) die Besorgung der einzelnen Verwaltungsangelegenheit übertragen ist und die die Ermittlung, Verarbeitung, Benützung oder Übermittlung von Daten veranlaßt oder selbst durchführt;Auftraggebende Stelle: jede Stelle (Organisationseinheit) eines Auftraggebers gemäß Paragraph eins,, der nach den Organisationsvorschriften (zB Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz) die Besorgung der einzelnen Verwaltungsangelegenheit übertragen ist und die die Ermittlung, Verarbeitung, Benützung oder Übermittlung von Daten veranlaßt oder selbst durchführt;