Bundesrecht konsolidiert

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Amtshilfe in Kraftfahr-(Straßenverkehrs-)angelegenheiten (Schweiz) Art. 5

Kurztitel

Amtshilfe in Kraftfahr-(Straßenverkehrs-)angelegenheiten (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 380/1980

Typ

Vertrag - Schweiz

§/Artikel/Anlage

Art. 5

Inkrafttretensdatum

01.08.1980

Außerkrafttretensdatum

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Text

Artikel 5

  1. Absatz einsBescheide von Verwaltungsbehörden eines Vertragsstaates über die Entziehung der Lenkerberechtigung (des Führerausweises), die einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht unterliegen, werden vom anderen Vertragsstaat auf Ersuchen auf seinem Staatsgebiet vollstreckt; solche Bescheide sind hinsichtlich der Vollstreckung Bescheiden von Behörden des ersuchten Vertragsstaates gleichgestellt.
  2. Absatz 2Im Zuge der Vollstreckung zieht der ersuchte Vertragsstaat den Führerschein (Führerausweis) ein und übermittelt ihn dem ersuchenden Vertragsstaat.

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2014

Gesetzesnummer

10005475

Dokumentnummer

NOR12060484

Alte Dokumentnummer

N4198032217L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1980/380/A5/NOR12060484

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