Bundesrecht konsolidiert

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Amtshilfe in Kraftfahr-(Straßenverkehrs-)angelegenheiten (Schweiz) Art. 2

Kurztitel

Amtshilfe in Kraftfahr-(Straßenverkehrs-)angelegenheiten (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 380/1980

Typ

Vertrag - Schweiz

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.08.1980

Außerkrafttretensdatum

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Text

Artikel 2

  1. Absatz einsJeder Vertragsstaat kann behördliche Schriftstücke in einem Verfahren über die Aufhebung der Zulassung von Fahrzeugen oder die Entziehung der Lenkerberechtigung (des Führerausweises) im Gebiet des anderen Vertragsstaates durch die Post zustellen.
  2. Absatz 2Erforderlichenfalls stellt jeder Vertragsstaat solche Schriftstücke auf Ersuchen des anderen Vertragsstaates auf seinem Staatsgebiet zu. Die Zustellung erfolgt dann nach den am Zustellungsort geltenden Vorschriften. Der ersuchte Vertragsstaat verständigt den ersuchenden Vertragsstaat über die erfolgte Durchführung der Zustellung.

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2014

Gesetzesnummer

10005475

Dokumentnummer

NOR12060481

Alte Dokumentnummer

N4198032214L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1980/380/A2/NOR12060481

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