(4)Absatz 4Verarbeiter im Sinne des Abs. 1 sind die im Abs. 2 genannten Auftraggeber, soweit sie Tätigkeiten im Sinne des § 3 Z 6 DSG verrichten, insbesondere die Eingabe und Abfrage von Daten im Rahmen der Datenfernverarbeitung für sich oder andere Auftraggeber.Verarbeiter im Sinne des Absatz eins, sind die im Absatz 2, genannten Auftraggeber, soweit sie Tätigkeiten im Sinne des Paragraph 3, Ziffer 6, DSG verrichten, insbesondere die Eingabe und Abfrage von Daten im Rahmen der Datenfernverarbeitung für sich oder andere Auftraggeber.