Inkrafttreten
§ 13. Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Erlassung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 21. Dezember 1979, BGBl. Nr. 584, für den im § 1 genannten Bereich außer Kraft. Paragraph 13, Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Erlassung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 21. Dezember 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 584, für den im Paragraph eins, genannten Bereich außer Kraft.