Inkrafttreten
§ 13. § 9 tritt am Tage nach der Kundmachung in Kraft, die übrigen Bestimmungen treten sechs Monate nach ihrer Erlassung in Kraft. Paragraph 13, Paragraph 9, tritt am Tage nach der Kundmachung in Kraft, die übrigen Bestimmungen treten sechs Monate nach ihrer Erlassung in Kraft.