Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 8 zweiter Satz am 15. Juni 1980 für Österreich in Kraft getreten.Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 8, zweiter Satz am 15. Juni 1980 für Österreich in Kraft getreten.
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates vom 22. Mai 1980 sind außer Österreich die Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Land Berlin), die Niederlande und die Türkei Vertragsstaaten des Übereinkommen.
Bundesrepublik Deutschland
Anläßlich der Notifikation gemäß Art. 7 des Übereinkommens hat die Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß für die Bundesrepublik Deutschland als Staatsangehöriger im Sinne des vorliegenden Übereinkommens jeder angesehen wird, der Deutscher im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist.Anläßlich der Notifikation gemäß Artikel 7, des Übereinkommens hat die Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß für die Bundesrepublik Deutschland als Staatsangehöriger im Sinne des vorliegenden Übereinkommens jeder angesehen wird, der Deutscher im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist.