Inkrafttreten
§ 13. Diese Verordnung tritt 6 Monate nach dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Mit Wirksamkeit vom gleichen Zeitpunkt wird die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 20. Dezember 1979, BGBl. Nr. 578, aufgehoben. Paragraph 13, Diese Verordnung tritt 6 Monate nach dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Mit Wirksamkeit vom gleichen Zeitpunkt wird die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 20. Dezember 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 578, aufgehoben.