Inkrafttreten
§ 13. Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Erlassung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundeskanzlers vom 20. Dezember 1979, BGBl. Nr. 574, außer Kraft. Paragraph 13, Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Erlassung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundeskanzlers vom 20. Dezember 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 574, außer Kraft.