Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Datenschutzverordnung des Bundespräsidenten
Typ
Entschl. d. BPräs.
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.01.1981
Außerkrafttretensdatum
31.12.2018
Index
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Text
Grundsätze für die Ermittlung und Verarbeitung
§ 3.Paragraph 3,
Wird zur Ermittlung von Daten Amtshilfe in Anspruch genommen, so ist das Amtshilfeersuchen derart zu begründen, daß die ersuchte Stelle die Zulässigkeit der Übermittlung gemäß § 7 DSG beurteilen kann. Wird zur Ermittlung von Daten Amtshilfe in Anspruch genommen, so ist das Amtshilfeersuchen derart zu begründen, daß die ersuchte Stelle die Zulässigkeit der Übermittlung gemäß Paragraph 7, DSG beurteilen kann.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Gesetzesnummer
10000688
Dokumentnummer
NOR12009728
Alte Dokumentnummer
N11980164370