(3)Absatz 3Jedes automationsunterstützt zu vollziehende Aufgabengebiet ist so einzurichten, daß im Außenverhältnis, insbesondere für den Betroffenen, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Auftraggebers gewahrt bleibt. Für die Durchführung von Zusendungen und Zustellungen kann sich der Auftraggeber des Verarbeiters bedienen, soweit dies aus Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit geboten ist.