Anmerkung
Zu Abs. 2 Z 7 und 8: Mit 1. 1. 1994 wurde der Ausdruck
„Geschäftsberichts” durch „Lageberichts” ersetzt.
Zu Abs. 3: Mit dem gleichen Datum wurden die Verweise auf Ӥ 12
Abs. 6 KWG” und „§ 12 Abs. 7 KWG” durch „§ 23 Abs. 4 und 5 BWG”
und „§ 23 Abs. 7 BWG” ersetzt.
Zu Abs. 3 und 5: Ebenso wurden die Worte „des gesamten
Unternehmens” durch die Worte „des Unternehmens” ersetzt. Weiters
wurde der Verweis auf „§ 8a” durch „§ 92 BWG” ersetzt.
(vgl. § 45 idF
BGBl. Nr. 532/1993).