9. VERWENDUNGSGRUPPE E 2a
(Dienstführende Beamte)
Ernennungserfordernisse:
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinsame Erfordernisse
9.1. Eine in den Z 9.2 bis 9.8 angeführte oder gemäß § 143 der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in den 9.10 und 9.11 vorgeschriebenen Erfordernisse. Eine in den Ziffer 9 Punkt 2 bis 9.8 angeführte oder gemäß Paragraph 143, der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in den 9.10 und 9.11 vorgeschriebenen Erfordernisse.
Richtverwendungen
9.2. Verwendungen der Funktionsgruppe 7 sind zB:
Kommandant der Polizeiinspektion Spielfeld,
Leiter des Verkehrsreferates beim Bezirkspolizeikommando für Liezen,
Kommandant der Polizeiinspektion Wien Goethegasse,
Kommandant der Polizeiinspektion Leonding,
im Justizwachdienst: Justizwachkommandant der Justizanstalt Wien-Josefstadt.
9.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:
Kommandant der Polizeiinspektion Lienz,
Leiterin oder Leiter des Ermittlungsbereiches
Diebstahl im Landeskriminalamt der Landespolizeidirektion Tirol,
Kommandant der Polizeiinspektion Bad Ischl.
9.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:
Kommandant einer Polizeiinspektion oder Fachinspektion sofern dieser nicht einer höherwertigen Funktionsgruppe zugeordnet ist,
Leiter des Einsatzreferates beim Bezirkspolizeikommando für Baden,
(Anm.: lit. c aufgehoben durch Z 7, BGBl. I Nr. 113/2017)Anmerkung, Litera c, aufgehoben durch Ziffer 7,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2017,) im Justizwachdienst: Justizwachkommandant der Justizanstalt Wels.
9.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:
(Anm.: lit. a und b aufgehoben durch Z 8, BGBl. I Nr. 113/2017)Anmerkung, Litera a und b aufgehoben durch Ziffer 8,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2017,) Stellvertretender Leiter einer Erhebungsgruppe für Vermögensdelikte beim Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos für Graz.
9.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:
Kriminalsachbearbeiterin oder Kriminalsachbearbeiter im Mitarbeiterpool des Landeskriminalamts der Landespolizeidirektion Niederösterreich,
Qualifizierter Kriminalsachbearbeiter im Mitarbeiterpool des Kriminalreferates beim Stadtpolizeikommando für Linz,
Qualifizierter Sachbearbeiter bei der Polizeiinspektion Dornbirn,
im Justizwachdienst: Justizwachkommandant der Justizanstalt Stein-Außenstelle Meidling im Tal.
9.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:
Kriminalsachbearbeiter im Mitarbeiterpool des Kriminalreferates beim Stadtpolizeikommando für Salzburg,
Sachbearbeiter bei der Polizeiinspektion Seefeld,
im Justizwachdienst: Diensteinteiler in der Justizanstalt Salzburg.
9.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter für Einsatztraining in der Abteilung für Sondereinheiten der Landespolizeidirektion Wien,
im Justizwachdienst: Stellvertreter des Justizwachkommandanten der Justizanstalt Leoben - Außenstelle Judenburg.
9.9. Eine Verwendung der Funktionsgruppe GL ist zB: die Dienstführende oder der Dienstführende in Einsatzfunktion im Wachzimmer der Justizanstalt Wien-Josefstadt.
Ausbildung
9.10. Der erfolgreiche Abschluß
der Grundausbildung für den Exekutivdienst und
der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E 2a.
Zulassungserfordernis zur Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E 2a
9.11. Erfordernis für die Zulassung zur Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E 2a ist die Zurücklegung einer mindestens dreijährigen praktischen Verwendung im Exekutivdienst nach Ernennung in die Verwendungsgruppe E 2b.
9.12. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 80/2005)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2005,)