Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Mutterschutzgesetz 1979
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 38c
Inkrafttretensdatum
01.07.1995
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
MSchG
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
§ 38c.Paragraph 38 c,
In Arbeitsstätten, die vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes errichtet wurden und die über keine Ruhemöglichkeiten im Sinne des § 8a verfügen, sind solche Ruhemöglichkeiten bis spätestens 1. Jänner 1996 herzustellen. In Arbeitsstätten, die vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes errichtet wurden und die über keine Ruhemöglichkeiten im Sinne des Paragraph 8 a, verfügen, sind solche Ruhemöglichkeiten bis spätestens 1. Jänner 1996 herzustellen.
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2015
Gesetzesnummer
10008464
Dokumentnummer
NOR12110948
Alte Dokumentnummer
N6199551726J