Bundesrecht konsolidiert

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Mutterschutzgesetz 1979 § 38b

Kurztitel

Mutterschutzgesetz 1979

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 221/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/1999

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 38b

Inkrafttretensdatum

01.01.2000

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

MSchG

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

Übergangsbestimmungen

Paragraph 38 b,
  1. Absatz einsAnsprüche, die durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 833 aus 1992, neu geschaffen wurden, haben nur Eltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern, wenn das Kind nach dem 31. Dezember 1992 geboren wurde. Die Meldefristen für die Inanspruchnahme von Karenzurlauben oder von zu vereinbarenden Teilzeitbeschäftigungen verlängern sich nach Geburten, die zwischen dem 1. Jänner 1993 und der Kundmachung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 833 aus 1992, erfolgen, um vier Wochen nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes. Ansprüche von Eltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern, deren Kind vor dem 1. Jänner 1993 geboren wurde, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, die unmittelbar vor ihrer Änderung durch dieses Bundesgesetz gegolten haben.
  2. Absatz 2Bestehende Regelungen in Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder in Einzelvereinbarungen über die Anrechnung von Zeiten eines Karenzurlaubes für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, werden auf den Anspruch nach Paragraph 15 e, Absatz 2, letzter Satz angerechnet.
  3. Absatz 3Ansprüche, die durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 1999, neu geschaffen wurden, haben nur Mütter (Adoptiv- oder Pflegemütter), wenn das Kind nach dem 31. Dezember 1999 geboren wurde. Ansprüche von Eltern (Adoptiv- oder Pflegeeltern), deren Kind vor dem 1. Jänner 2000 geboren wurde, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, die unmittelbar vor ihrer Änderung durch dieses Bundesgesetz gegolten haben.

Schlagworte

Adoptiveltern, Adoptivmutter

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2016

Gesetzesnummer

10008464

Dokumentnummer

NOR12117716

Alte Dokumentnummer

N6199961432L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/221/P38b/NOR12117716

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