a) die insgesamt auf die vermieteten Wohnungseigentumsobjekte entfallenden, angemessenen Beiträge zur Rücklage gemäß § 14d Abs. 1a,a) die insgesamt auf die vermieteten Wohnungseigentumsobjekte entfallenden, angemessenen Beiträge zur Rücklage gemäß Paragraph 14 d, Absatz eins a,,
die Kosten gemäß § 14a für Maßnahmen im Inneren der Wohnungseigentumsobjektedie Kosten gemäß Paragraph 14 a, für Maßnahmen im Inneren der Wohnungseigentumsobjekte
die Aufwendungen für den Ersatz von Mieterinvestitionen gemäß § 20 Abs. 5 sowiedie Aufwendungen für den Ersatz von Mieterinvestitionen gemäß Paragraph 20, Absatz 5, sowie