darüber, daß das Unternehmen über die erforderlichen Eigenmittel sowie über die erforderlichen Mittel gemäß § 8 Abs. 2 Z 4 und 5 verfügt,darüber, daß das Unternehmen über die erforderlichen Eigenmittel sowie über die erforderlichen Mittel gemäß Paragraph 8, Absatz 2, Ziffer 4 und 5 verfügt,