Gliederung der Bilanz und der Konzernbilanz
§ 81c.Paragraph 81 c,
(1)Absatz einsIn der Bilanz und der Konzernbilanz sind die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.In der Bilanz und der Konzernbilanz sind die in den Absatz 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
I. Aufwendungen für die Errichtung und Erweiterung des Unternehmensrömisch eins. Aufwendungen für die Errichtung und Erweiterung des Unternehmens
II. Entgeltlich erworbener Firmenwertrömisch II. Entgeltlich erworbener Firmenwert
III. Aufwendungen für den Erwerb eines Versicherungsbestandesrömisch III. Aufwendungen für den Erwerb eines Versicherungsbestandes
IV. Sonstige immaterielle Vermögensgegenständerömisch IV. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
B. Kapitalanlagen
I. Grundstücke und Bautenrömisch eins. Grundstücke und Bauten
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungenrömisch II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen
Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere von und Darlehen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
III. Sonstige Kapitalanlagenrömisch III. Sonstige Kapitalanlagen
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an gemeinschaftlichen Kapitalanlagen
Vorauszahlungen auf Polizzen
Guthaben bei Kreditinstituten
IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäftrömisch IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft
C. Kapitalanlagen der fondsgebundenen und der indexgebundenen Lebensversicherung
D. Forderungen
I. Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäftrömisch eins. Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft
an Versicherungsvermittler
an Versicherungsunternehmen
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäftrömisch II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
III. Eingeforderte ausstehende Einlagenrömisch III. Eingeforderte ausstehende Einlagen
IV. Sonstige Forderungenrömisch IV. Sonstige Forderungen
E. Anteilige Zinsen und Mieten
F. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) und Vorräterömisch eins. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) und Vorräte
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestandrömisch II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand
III. Eigene Aktien und eigene Partizipationsscheinerömisch III. Eigene Aktien und eigene Partizipationsscheine
IV. Andere Vermögensgegenständerömisch IV. Andere Vermögensgegenstände
G. Verrechnungsposten mit der Zentrale
H. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Verrechnungsposten zwischen den Abteilungenrömisch eins. Verrechnungsposten zwischen den Abteilungen
A. Eigenkapital
I. Grundkapitalrömisch eins. Grundkapital
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
II. Dotationskapitalrömisch II. Dotationskapital
III. Partizipationskapitalrömisch III. Partizipationskapital
IV. Kapitalrücklagenrömisch IV. Kapitalrücklagen
V. Gewinnrücklagenrömisch fünf. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage gemäß § 130 Aktiengesetz 1965 in der jeweils geltenden FassungGesetzliche Rücklage gemäß Paragraph 130, Aktiengesetz 1965 in der jeweils geltenden Fassung
Sonstige satzungsmäßige Rücklagen
VI. Risikorücklage gemäß § 73a VAG, versteuerter Teilrömisch VI. Risikorücklage gemäß Paragraph 73 a, VAG, versteuerter Teil
VII. Bilanzgewinn/Bilanzverlust,römisch VII. Bilanzgewinn/Bilanzverlust,
davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag
B. Unversteuerte Rücklagen
I. Risikorücklage gemäß § 73a VAGrömisch eins. Risikorücklage gemäß Paragraph 73 a, VAG
II. Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungenrömisch II. Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen
III. Sonstige unversteuerte Rücklagenrömisch III. Sonstige unversteuerte Rücklagen
C. Nachrangige Verbindlichkeiten
D. Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
I. Prämienüberträgerömisch eins. Prämienüberträge
Anteil der Rückversicherer
II. Deckungsrückstellungrömisch II. Deckungsrückstellung
Anteil der Rückversicherer
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfällerömisch III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Anteil der Rückversicherer
IV. Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattungrömisch IV. Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung
Anteil der Rückversicherer
V. Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmerrömisch fünf. Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer
Anteil der Rückversicherer
VI. Schwankungsrückstellungrömisch VI. Schwankungsrückstellung
VII. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungenrömisch VII. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Anteil der Rückversicherer
E. Versicherungstechnische Rückstellungen der fondsgebundenen und der indexgebundenen Lebensversicherung
I. Gesamtrechnungrömisch eins. Gesamtrechnung
II. Anteil der Rückversichererrömisch II. Anteil der Rückversicherer
F. Nichtversicherungstechnische Rückstellungen
I. Rückstellungen für Abfertigungenrömisch eins. Rückstellungen für Abfertigungen
II. Rückstellungen für Pensionenrömisch II. Rückstellungen für Pensionen
III. Steuerrückstellungenrömisch III. Steuerrückstellungen
IV. Sonstige Rückstellungenrömisch IV. Sonstige Rückstellungen
G. Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft
H. Sonstige Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäftrömisch eins. Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft
an Versicherungsvermittler
an Versicherungsunternehmen
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäftrömisch II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
III. Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals)römisch III. Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals)
IV. Verbindlichkeiten gegen Kreditinstituterömisch IV. Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute
V. Andere Verbindlichkeitenrömisch fünf. Andere Verbindlichkeiten
I. Verrechnungsposten mit der Zentralerömisch eins. Verrechnungsposten mit der Zentrale
J. Rechnungsabgrenzungsposten
(4)Absatz 4§ 224 HGB in der jeweils geltenden Fassung ist nicht anzuwenden.Paragraph 224, HGB in der jeweils geltenden Fassung ist nicht anzuwenden.
(5)Absatz 5Die Konzernbilanz umfaßt
zusätzlich zu den in Abs. 2 genannten Posten den Posten A. V. Unterschiedsbetrag gemäß § 254 Abs. 3 HGB in der jeweils geltenden Fassung,zusätzlich zu den in Absatz 2, genannten Posten den Posten A. römisch fünf. Unterschiedsbetrag gemäß Paragraph 254, Absatz 3, HGB in der jeweils geltenden Fassung,
zusätzlich zu den im Abs. 3 genannten Posten die Posten A. VIII. Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter und D. Unterschiedsbetrag gemäß § 254 Abs. 3 HGB in der jeweils geltenden Fassung.zusätzlich zu den im Absatz 3, genannten Posten die Posten A. römisch VIII. Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter und D. Unterschiedsbetrag gemäß Paragraph 254, Absatz 3, HGB in der jeweils geltenden Fassung.
Wird der Posten „Unterschiedsbetrag gemäß § 254 Abs. 3 HGB in der jeweils geltenden Fassung“ passivseitig in die Konzernbilanz aufgenommen, so sind die Posten D. bis J. des § 81c Abs. 3 als E. bis K. zu bezeichnen. Die genannten Posten und wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind im Konzernanhang zu erläutern. Werden Unterschiedsbeträge der Aktivseite mit solchen der Passivseite verrechnet, so sind diese verrechneten Beträge im Konzernanhang anzugeben.Wird der Posten „Unterschiedsbetrag gemäß Paragraph 254, Absatz 3, HGB in der jeweils geltenden Fassung“ passivseitig in die Konzernbilanz aufgenommen, so sind die Posten D. bis J. des Paragraph 81 c, Absatz 3, als E. bis K. zu bezeichnen. Die genannten Posten und wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind im Konzernanhang zu erläutern. Werden Unterschiedsbeträge der Aktivseite mit solchen der Passivseite verrechnet, so sind diese verrechneten Beträge im Konzernanhang anzugeben.