(5)Absatz 5Besitzt das Versicherungsunternehmen bereits eine Konzession, so gehören die Angaben gemäß Abs. 2 Z 3 nur dann zum Geschäftsplan, wenn sich aus dem Betrieb des weiteren Versicherungszweiges zusätzliche Anforderungen an die Eigenmittelausstattung ergeben.Besitzt das Versicherungsunternehmen bereits eine Konzession, so gehören die Angaben gemäß Absatz 2, Ziffer 3, nur dann zum Geschäftsplan, wenn sich aus dem Betrieb des weiteren Versicherungszweiges zusätzliche Anforderungen an die Eigenmittelausstattung ergeben.