(1)Absatz einsDer Verein ist beim Gericht von sämtlichen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn der Gründungsfonds eingezahlt worden ist. In der Anmeldung ist die Erklärung abzugeben, daß diese Voraussetzung erfüllt ist. Hiebei ist nachzuweisen, daß der Vorstand in der Verfügung über den eingezahlten Betrag nicht, namentlich nicht durch Gegenforderungen beschränkt ist. In der Anmeldung sind ferner das Geburtsdatum und die Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder anzugeben.