jährlich über den Stand einer erworbenen Gewinnbeteiligung in Verbindung mit den Angaben gemäß § 81n Abs. 2 Z 20, in der fondsgebundenen Lebensversicherung über den Wert der dem Versicherungsnehmer zugeordneten Fondsanteile, in der indexgebundenen Lebensversicherung über die Wertentwicklung des Bezugswertes des Versicherungsvertrages sowie in der kapitalanlageorientierten Lebensversicherung über den Stand der zugeteilten Gewinnbeteiligung und über die Zusammensetzung der Kapitalanlagen.jährlich über den Stand einer erworbenen Gewinnbeteiligung in Verbindung mit den Angaben gemäß Paragraph 81 n, Absatz 2, Ziffer 20,, in der fondsgebundenen Lebensversicherung über den Wert der dem Versicherungsnehmer zugeordneten Fondsanteile, in der indexgebundenen Lebensversicherung über die Wertentwicklung des Bezugswertes des Versicherungsvertrages sowie in der kapitalanlageorientierten Lebensversicherung über den Stand der zugeteilten Gewinnbeteiligung und über die Zusammensetzung der Kapitalanlagen.