jährlich über den Stand einer erworbenen Gewinnbeteiligung, in Verbindung mit den Angaben gemäß § 81n Abs. 2 Z 20, sowie in der fondsgebundenen Lebensversicherung über den Wert der dem Versicherungsnehmer zugeordneten Fondsanteile und in der indexgebundenen Lebensversicherung auch über die Wertentwicklung des Bezugswertes des Versicherungsvertrages.jährlich über den Stand einer erworbenen Gewinnbeteiligung, in Verbindung mit den Angaben gemäß Paragraph 81 n, Absatz 2, Ziffer 20,, sowie in der fondsgebundenen Lebensversicherung über den Wert der dem Versicherungsnehmer zugeordneten Fondsanteile und in der indexgebundenen Lebensversicherung auch über die Wertentwicklung des Bezugswertes des Versicherungsvertrages.