Bundesrecht konsolidiert

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Suchtgiftkonvention 1961 Art. 44

Kurztitel

Suchtgiftkonvention 1961

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 531/1978

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 44

Inkrafttretensdatum

03.03.1978

Außerkrafttretensdatum

Index

89/05 Suchtgifte

Text

Artikel 44

Außerkrafttreten früherer völkerrechtlicher Übereinkünfte

  1. Absatz einsMit Inkrafttreten dieses Übereinkommens werden folgende Übereinkünfte aufgehoben und durch dieses Übereinkommen abgelöst:
    1. Litera a
      das am 23. Januar 1912 in Haag unterzeichnete Internationale Opiumabkommen,
    2. Litera b
      die am 11. Februar 1925 in Genf unterzeichnete Vereinbarung über die Herstellung von, den Binnenhandel mit und die Verwendung von zubereitetem Opium,
    3. Litera c
      das am 19. Februar 1925 in Genf unterzeichnete Internationale Opiumabkommen,
    4. Litera d
      das am 13. Juli 1931 in Genf unterzeichnete Internationale Abkommen zur Beschränkung der Herstellung und zur Regelung der Verteilung der Suchtgifte,
    5. Litera e
      das am 27. November 1931 in Bangkok unterzeichnete Abkommen über die Kontrolle des Opiumrauchens im Fernen Osten,
    6. Litera f
      das am 11. Dezember 1946 in Lake Success unterzeichnete Protokoll betreffend die Abänderung der in Haag am 23. Januar 1912, in Genf am 11. Februar 1925, am 19. Februar 1925 und 13. Juli 1931, in Bangkok am 27. November 1931 und in Genf am 26. Juni 1936 betreffend die Suchtgifte abgeschlossenen Abkommen, Übereinkommen und Protokolle, außer soweit sich dieses Protokoll auf das letztgenannte Abkommen bezieht,
    7. Litera g
      die unter den Buchstaben a bis e bezeichneten Abkommen und Vereinbarungen in den Fassungen des unter dem Buchstaben f bezeichneten Protokolls von 1946,
    8. Litera h
      das am 19. November 1948 in Paris unterzeichnete Protokoll, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften in die internationale Kontrolle, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften, in der durch das in Lake Success am 11. Dezember 1946 unterzeichnete Protokoll abgeänderten Fassung, fallen,
    9. Litera i
      das am 23. Juni 1953 in New York unterzeichnete Protokoll über die Beschränkung und Regelung des Anbaues der Mohnpflanze, der Erzeugung von Opium, des internationalen Handels und Großhandels mit Opium und seiner Verwendung, falls dieses Protokoll inzwischen in Kraft getreten ist.
  2. Absatz 2Mit Inkrafttreten dieses Übereinkommens tritt Artikel 9 des am 26. Juni 1936 in Genf unterzeichneten Abkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften zwischen denjenigen seiner Vertragsparteien außer Kraft, die auch Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, und wird durch Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe b dieses Übereinkommens abgelöst; eine Vertragspartei kann jedoch dem Generalsekretär notifizieren, daß für sie der genannte Artikel 9 weiterhin in Kraft bleibt.

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2018

Gesetzesnummer

10010401

Dokumentnummer

NOR40056653

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1978/531/A44/NOR40056653

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