Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Suchtgiftkonvention 1961
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 38
Inkrafttretensdatum
03.03.1978
Außerkrafttretensdatum
Index
89/05 Suchtgifte
Text
Artikel 38 bis
Vereinbarungen über regionale Zentren
Wenn eine Vertragspartei es als Teile ihrer Aktionen gegen den illegalen Suchtgifthandel unter gebührender Beachtung ihrer Verfassungs-, Rechts- und Verwaltungsordnung für wünschenswert hält und – falls sie es wünscht –, kann sie mit der technischen Beratung durch den Suchtgiftkontrollrat oder durch besondere Behörden und in Beratung mit anderen interessierten Vertragsparteien in der Region das Treffen von Vereinbarungen fördern, die die Entwicklung der regionalen Zentren für wissenschaftliche Forschung und Aufklärung ins Auge fassen, um die sich aus dem illegalen Suchtgiftgebrauch und -handel ergebenden Probleme zu bekämpfen.
Schlagworte
Verfassungsordnung, Rechtsordnung, Suchtgifthandel
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2018
Gesetzesnummer
10010401
Dokumentnummer
NOR40056647