Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Karawankenstraßentunnel (Jugoslawien) § 0

Kurztitel

Karawankenstraßentunnel (Jugoslawien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 441/1978 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008

Typ

Vertrag - Jugoslawien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

15.09.1977

Index

49/04 Grenzverkehr

Beachte

Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt bzw. die Nichtanwendung angezeigt.
Republik Slowenien, BGBl. Nr. 714/1993
Republik Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996 (keine Weiteranwendung)
Bundesrepublik Jugoslawien
Bosnien und Herzegowina
Ehem. Jugosl. Republik Mazedonien

Titel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den Karawankenstraßentunnel
StF: BGBl. Nr. 441/1978 (NR: GP XIV RV 872 AB 953 S. 98 BR: 1857 S. 378

Änderung

Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1983, (NR: GP römisch XV RV 1058 AB 1246 S. 129. BR: AB 2588 S. 429.)

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008, (1. BVRBG) (NR: GP römisch XXIII RV 314 AB 370 S. 41. BR: 7799 AB 7830 S. 751.)

Sprachen

Deutsch, Slowenisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Lageplan wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. August 1978 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 30, am 1. November 1978 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

In der Absicht, eine bessere internationale Straßenverbindung von West- bzw. Mitteleuropa über Jugoslawien nach Südosteuropa und nach dem Vorderen und Mittleren Orient zu schaffen,

im Hinblick auf die Bestimmungen der Schlußakte von Helsinki insbesondere mit Rücksicht darauf, daß die Verbesserung der Verkehrsbedingungen einen wesentlichen Faktor für die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten darstellt,

in der Erwägung, daß es erforderlich ist, die Entwicklung des Verkehrswesens und die Lösung der bestehenden Probleme durch Anwendung entsprechender autonomer und internationaler Maßnahmen zu fördern,

in dem Bestreben, die Infrastruktur in den grenznahen Gebieten und damit auch die Verkehrsbedingungen zwischen Österreich und Jugoslawien zu verbessern und die Voraussetzungen für eine beschleunigte wirtschaftliche Entwicklung wie auch für die Intensivierung des Fremdenverkehrs zu schaffen,

in der Absicht, eine engere Verkehrsverbindung zwischen den Tälern der Drau und der Save herzustellen, sowie in dem Bestreben, mit der Verwirklichung dieses Projektes einen bedeutenden Impuls für die weitere Entwicklung der gutnachbarlichen Beziehungen in dieser Region und damit auch zwischen beiden Staaten zu geben,

sind die beiden Vertragsstaaten übereingekommen wie folgt:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.1997

Schlagworte

e-rk,
Westeuropa

Im RIS seit

15.06.2016

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2016

Gesetzesnummer

10005460

Dokumentnummer

NOR40181827

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1978/441/P0/NOR40181827

Navigation im Suchergebnis