Verhältnis zu anderen Verweisungsnormen
§ 32.Paragraph 32,
Für dingliche Rechte an einer unbeweglichen Sache ist der § 31 auch dann maßgebend, wenn diese Rechte in den Anwendungsbereich einer anderen inländischen Verweisungsnorm fallen. Für dingliche Rechte an einer unbeweglichen Sache ist der Paragraph 31, auch dann maßgebend, wenn diese Rechte in den Anwendungsbereich einer anderen inländischen Verweisungsnorm fallen.