Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975)
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 32
Inkrafttretensdatum
20.03.1978
Außerkrafttretensdatum
Index
39/04 Zollabkommen
Text
Artikel 32
Das verwendete Carnet TIR muß auf dem Umschlag und auf allen Abschnitten in englischer oder französischer Sprache in hervorgehobenen Buchstaben den Vermerk „Außergewöhnlich schwere oder sperrige Waren“ tragen.
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2023
Gesetzesnummer
10004271
Dokumentnummer
NOR40062886