Bundesrecht konsolidiert

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Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975) Art. 32

Kurztitel

Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 112/1978

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 32

Inkrafttretensdatum

20.03.1978

Außerkrafttretensdatum

Index

39/04 Zollabkommen

Text

Artikel 32

Das verwendete Carnet TIR muß auf dem Umschlag und auf allen Abschnitten in englischer oder französischer Sprache in hervorgehobenen Buchstaben den Vermerk „Außergewöhnlich schwere oder sperrige Waren“ tragen.

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2023

Gesetzesnummer

10004271

Dokumentnummer

NOR40062886

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1978/112/A32/NOR40062886

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