“Eingangs- und Ausgangsabgaben” die Zölle und alle anderen Abgaben, Steuern, Gebühren und sonstigen Belastungen, die anläßlich oder im Zusammenhang mit der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren erhoben werden, ohne die Gebühren und Belastungen, die dem Betrag nach ungefähr auf die Kosten der erbrachten Dienstleistungen beschränkt sind;“Eingangs- und Ausgangsabgaben” die Zölle und alle anderen Abgaben, Steuern, Gebühren und sonstigen Belastungen, die anläßlich oder im Zusammenhang mit der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren erhoben werden, ohne die Gebühren und Belastungen, die dem Betrag nach ungefähr auf die Kosten der erbrachten Dienstleistungen beschränkt sind;