Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
100 S - 175. Geburtstag von Johann Nestroy
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.01.1989
Außerkrafttretensdatum
Index
37/01 Geld- und Währungsrecht
Beachte
Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988,
BGBl. Nr. 597/1988.
Text
§ 3.Paragraph 3,
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
Die eine Seite hat das Kopfbild und die Umschrift „Johann Nestroy 1801-1862“ sowie die Jahreszahl 1976 zu tragen.
Die andere Seite hat in der Mitte das Staatswappen, darüber die Zahl „100“ und darunter das Wort „Schilling“ sowie in kreisförmiger Umrahmung die Worte „Republik Österreich“ zu tragen.
Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ zu tragen.
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2013
Gesetzesnummer
10004240
Dokumentnummer
NOR12046487
Alte Dokumentnummer
N3197620788J