Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen Art. 1

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 473/1976

Typ

Vertrag – Italien

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.10.1976

Außerkrafttretensdatum

Index

99/05 Eisenbahnen

Text

ARTIKEL 1

Allgemeines

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, den Grenzübergang der Eisenbahnen zu erleichtern. Sie werden alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um ihn ordnungsgemäß und zweckmäßig zu gestalten.

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2019

Gesetzesnummer

10011482

Dokumentnummer

NOR40003371

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/473/A1/NOR40003371

Navigation im Suchergebnis