Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Schweiz) Art. 30

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 64/1975

Typ

Vertrag - Schweiz

§/Artikel/Anlage

Art. 30

Inkrafttretensdatum

04.12.1974

Außerkrafttretensdatum

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 30

Ziffer eins Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Bern ausgetauscht werden.

Ziffer 2 Dieses Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist anzuwenden:

  1. Litera a
    auf die im Abzugsweg (an der Quelle) erhobenen Steuern von den nach dem 31. Dezember 1974 zugeflossenen Einkünften;
  2. Litera b
    auf die sonstigen für das Jahr 1975 und die folgenden Jahre erhobenen Steuern.

Ziffer 3 Die Bestimmungen des Artikels 5 Absatz 2 Litera g, gelten nur für Bauausführungen oder Montagen, die nach dem 31. Dezember 1974 begonnen werden.

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2017

Gesetzesnummer

10004202

Dokumentnummer

NOR12046382

Alte Dokumentnummer

N3197541903J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/64/A30/NOR12046382

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