Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kanada am 8. September 1972 seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über Behälter (BGBl. Nr. 22/1958, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 323/1971) hinterlegt.Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kanada am 8. September 1972 seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über Behälter Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1958,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 323 aus 1971,) hinterlegt.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat den Geltungsbereich des genannten Abkommens am 12. Dezember 1974 auf Hongkong ausgedehnt.