Berufssitz oder Dienstort bei Tierärzten, die den Beruf gemäß § 4a Abs. 1 ausüben, der Hinweis auf die grenzüberschreitende Tätigkeit;Berufssitz oder Dienstort bei Tierärzten, die den Beruf gemäß Paragraph 4 a, Absatz eins, ausüben, der Hinweis auf die grenzüberschreitende Tätigkeit;