(7)Absatz 7Die Beschlüsse erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit im Sinne des Abs. 6, wobei jedoch auch die Mehrzahl der Präsidenten und Vizepräsidenten der Außenstellen nach Köpfen in der Hauptversammlung für einen Beschluss erforderlich ist. Der Vorsitzende stimmt nicht mit. Wenn eine Abstimmung Stimmengleichheit ergibt, so gilt jener Antrag als angenommen, dem der Vorsitzende beitritt.Die Beschlüsse erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit im Sinne des Absatz 6,, wobei jedoch auch die Mehrzahl der Präsidenten und Vizepräsidenten der Außenstellen nach Köpfen in der Hauptversammlung für einen Beschluss erforderlich ist. Der Vorsitzende stimmt nicht mit. Wenn eine Abstimmung Stimmengleichheit ergibt, so gilt jener Antrag als angenommen, dem der Vorsitzende beitritt.