(3)Absatz 3Im Falle des Abs. 2 kann der Tierarzt ein Honorar auch dann beanspruchen, wenn keine Behandlung stattgefunden hat, obwohl er hiezu bereit war.Im Falle des Absatz 2, kann der Tierarzt ein Honorar auch dann beanspruchen, wenn keine Behandlung stattgefunden hat, obwohl er hiezu bereit war.