Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Leistungen ausländischer Unternehmer (Umsatzsteuer)
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
31.12.1974
Außerkrafttretensdatum
31.12.2018
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Bezugsbereich ab 1. 1. 1975 (§ 4)
Text
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz einsSteuerfreie Umsätze gemäß § 1 Abs. 1 sind von der Aufzeichnungspflicht nach § 18 des Umsatzsteuergesetzes 1972 ausgenommen.Steuerfreie Umsätze gemäß Paragraph eins, Absatz eins, sind von der Aufzeichnungspflicht nach Paragraph 18, des Umsatzsteuergesetzes 1972 ausgenommen.
(2)Absatz 2Soweit von einem Unternehmer in einem Kalenderjahr nur steuerfreie Umsätze gemäß § 1 Abs. 1 bewirkt werden, ist dieser zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung (§ 21 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes 1972) nicht verpflichtet.Soweit von einem Unternehmer in einem Kalenderjahr nur steuerfreie Umsätze gemäß Paragraph eins, Absatz eins, bewirkt werden, ist dieser zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung (Paragraph 21, Absatz 4, des Umsatzsteuergesetzes 1972) nicht verpflichtet.
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2018
Gesetzesnummer
10004182
Dokumentnummer
NOR12046044
Alte Dokumentnummer
N3197414386R