(1)Absatz einsDie auf Grund der Artikel 22, 23 und 24 gewährten Privilegien und Immunitäten werden den Betreffenden im Interesse der OPEC und nicht zu ihrem persönlichen Vorteil eingeräumt. Deshalb obliegt es der Organisation, die Immunität jedes ihrer Angestellten oder von Personen, die unter die Bestimmungen des Artikels 24 fallen, in allen Fällen aufzuheben, in denen sie den Lauf der Gerechtigkeit hemmt und ohne Beeinträchtigung der Interessen der OPEC aufgehoben werden kann. In jedem Falle, in dem diese Privilegien und Immunitäten in Frage stehen, hat der betreffende Angestellte oder eine andere betroffene Person sofort an den Generalsekretär Bericht zu erstatten, der gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Gouverneursrat darüber entscheidet, ob sie aufgehoben werden sollen. Im Falle des Generalsekretärs hat die Konferenz der OPEC das Recht, die Immunitäten aufzuheben.