Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Belgien) – Durchführung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
19.04.1974
Außerkrafttretensdatum
31.08.2022
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Ist ab 1.7.2005 hinsichtlich der Steuerentlastung in Österreich nicht mehr anzuwenden (vgl. § 6,
BGBl. III Nr. 92/2005).
Titel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 19. März 1974 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
StF:
BGBl. Nr. 216/1974
Präambel/Promulgationsklausel
Zur Durchführung des Abkommens vom 29. Dezember 1971, BGBl. Nr. 415/1973, zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (im folgenden als „Abkommen“ bezeichnet) wird verordnet:Zur Durchführung des Abkommens vom 29. Dezember 1971, Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1973,, zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (im folgenden als „Abkommen“ bezeichnet) wird verordnet:
Schlagworte
DBA
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2022
Gesetzesnummer
10004174
Dokumentnummer
NOR11004210
Alte Dokumentnummer
N3197412698T