DER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH
UND
SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER
sind, von dem Wunsche geleitet, auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern die Doppelbesteuerung zu vermeiden und bestimmte andere Fragen zu regeln, übereingekommen, ein Abkommen abzuschließen und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Diese Bevollmächtigten haben, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und diese in guter und gehöriger Form befunden haben, folgendes vereinbart: