Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Grundsteuer (Belgien) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Grundsteuer (Belgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 415/1973

Typ

Vertrag – Belgien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.06.1973

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

29.12.1971

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Belgien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
StF: BGBl. Nr. 415/1973 (NR: GP XIII RV 157 AB 255 S. 28. BR: S. 310.)

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 7 aus 2016, (NR: GP römisch XXIV RV 445 AB 510 S. 51. BR: AB 8264 S. 780.)

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018, (NR: GP römisch XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870.)

Sprachen

Deutsch, Französisch, Niederländisch

Sonstige Textteile

Nachdem das am 29. Dezember 1971 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern, welches also lautet: ....

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 11. Juli 1972

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen sind am 13. Juni 1973 ausgetauscht worden; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, am 28. Juni 1973 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

DER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH

UND

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER

sind, von dem Wunsche geleitet, auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern die Doppelbesteuerung zu vermeiden und bestimmte andere Fragen zu regeln, übereingekommen, ein Abkommen abzuschließen und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)

Diese Bevollmächtigten haben, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und diese in guter und gehöriger Form befunden haben, folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2020

Gesetzesnummer

10004142

Dokumentnummer

NOR11004178

Alte Dokumentnummer

N3197312697T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1973/415/P0/NOR11004178

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