Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Spanien) – Durchführung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
15.06.1973
Außerkrafttretensdatum
31.08.2022
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Ist ab 1.7.2005 hinsichtlich der Steuerentlastung in Österreich nicht mehr anzuwenden (vgl. § 6,
BGBl. III Nr. 92/2005).
Titel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 27. April 1973 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF:
BGBl. Nr. 266/1973
Präambel/Promulgationsklausel
Zur Durchführung des Abkommens vom 20. Dezember 1966, BGBl. Nr. 395/1967, zwischen der Republik Österreich und Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (im folgenden als „Abkommen“ bezeichnet) wird verordnet:Zur Durchführung des Abkommens vom 20. Dezember 1966, Bundesgesetzblatt Nr. 395 aus 1967,, zwischen der Republik Österreich und Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (im folgenden als „Abkommen“ bezeichnet) wird verordnet:
Schlagworte
e-rk3,
DBA, Einkommensteuer, Vermögensteuer
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2022
Gesetzesnummer
10004141
Dokumentnummer
NOR11004177
Alte Dokumentnummer
N3197312683T