Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Portugal) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Portugal)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 85/1972

Typ

Vertrag - Portugal

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

27.02.1972

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

29.12.1970

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Portugal plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 85/1972 (NR: GP XII RV 379 AB 449 S. 46. BR: S. 302.)

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018, (NR: GP römisch XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870.)

Sprachen

Deutsch, Portugiesisch

Sonstige Textteile

Nachdem das am 29. Dezember 1970 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel, welches also lautet: ..

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen samt Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 9. September 1971

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen samt Notenwechsel sind am 27. Jänner 1972 ausgetauscht worden; das Vertragswerk ist somit gemäß Artikel 29, Absatz 2, des Abkommens am 27. Feber 1972 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Portugiesischen Republik sind, von dem Wunsche geleitet, auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die Doppelbesteuerung zu vermeiden, übereingekommen, ein Abkommen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

Diese Bevollmächtigten haben, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und diese in guter und gehöriger Form befunden haben, folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2020

Gesetzesnummer

10004117

Dokumentnummer

NOR11004153

Alte Dokumentnummer

N3197212695T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1972/85/P0/NOR11004153

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