Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 9
Inkrafttretensdatum
01.10.1987
Außerkrafttretensdatum
31.12.2010
Abkürzung
BUAG
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Text
§ 9.
(1)Absatz einsFällt während des Urlaubes ein Feiertag gemäß § 7 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes auf einen arbeitsfreien Samstag, so verlängert sich der Urlaub um diesen Tag.
(2)Absatz 2Der Arbeitnehmer erhält hiefür von der Urlaubs- und Abfertigungskasse zusätzlich zum Urlaubsentgelt ein weiteres Entgelt in Höhe eines Sechstels des auf eine Woche entfallenden Urlaubsentgeltes. Dieses ist mit dem nächsten Urlaubsentgelt oder mit einer allfälligen Abfindung auszuzahlen.
Schlagworte
Urlaubskasse
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2010
Gesetzesnummer
10008275
Dokumentnummer
NOR40040263