Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 26. April 1972 beschlossen:
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der Anlagen 3 bis 6, 9, 12, 15, 18, 21 und 24 zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze vom 20. Juli 1970 dadurch zu erfolgen, daß sie zur ständigen öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, und zwarGemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG hat die Kundmachung der Anlagen 3 bis 6, 9, 12, 15, 18, 21 und 24 zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze vom 20. Juli 1970 dadurch zu erfolgen, daß sie zur ständigen öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, und zwar
alle genannten Anlagen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, und überdies
die Anlagen 3 bis 6 beim Amt der Tiroler Landesregierung und beim Vermessungsamt Landeck,
die Anlagen 9, 12, 15, 18, 21 und 24 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung,
die Anlage 9 beim Vermessungsamt Bludenz,
die Anlagen 12, 15, 18 und 21 beim Vermessungsamt Feldkirch,
die Anlagen 21 und 24 beim Vermessungsamt Bregenz.
Nachdem der am 20. Juli 1970 in Wien unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze samt Abkommen über die Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze und die Erhaltung der Grenzzeichen sowie das Protokoll zu diesem Abkommen und die Anlagen 1 bis 24 zum Vertrag über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze, welche also lauten: ...
die verfassungmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Vertragswerk für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Bauten und Technik und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 21. Juni 1972