Die Republik Österreich
und
Die Schweizerische Eidgenossenschaft
vom Wunsche geleitet, die Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze und die Erhaltung der Grenzzeichen zu regeln, sind übereingekommen, zu diesem Zweck ein Abkommen abzuschließen.
Sie haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Der Bundespräsident der Republik Österreich:
Herrn Dr. Rudolf Kirchschläger, Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,
Der Schweizerische Bundesrat:
Herrn Dr. Alfred Escher, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter,
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: