Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Vereinigtes Königreich)
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/Anlage
Art. 25
Inkrafttretensdatum
13.11.1970
Außerkrafttretensdatum
31.12.2019
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
zum Außerkrafttreten vgl. Art. 28,
BGBl. III Nr. 32/2019
Text
ARTIKEL 25
Persönliche Freibeträge
(1)Absatz einsVorbehaltlich des Absatzes 3 dieses Artikels haben in Österreich ansässige natürliche Personen Anspruch auf die gleichen persönlichen Freibeträge, Begünstigungen und Ermäßigungen in bezug auf die Steuer des Vereinigten Königreiches wie britische Staatsangehörige, die im Vereinigten Königreich nicht ansässig sind.
(2)Absatz 2Vorbehaltlich des Absatzes 3 dieses Artikels haben im Vereinigten Königreich ansässige natürliche Personen Anspruch auf die gleichen persönlichen Freibeträge, Begünstigungen und Ermäßigungen in bezug auf die österreichische Steuer wie österreichische Staatsangehörige, die in Österreich nicht ansässig sind.
(3)Absatz 3Eine natürliche Person, die in einem Vertragstaat ansässig ist und deren Einkünfte aus dem anderen Vertragstaat nur aus Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren (oder nur aus mehreren dieser Einkünfte) bestehen, kann aus keiner Bestimmung dieses Abkommens einen Anspruch auf die in diesem Artikel erwähnten persönlichen Freibeträge, Begünstigungen und Ermäßigungen in bezug auf die Besteuerung in dem anderen Vertragstaat ableiten.
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2019
Gesetzesnummer
10004072
Dokumentnummer
NOR12045129
Alte Dokumentnummer
N3197023879L